Fragen
aus der Rummelsburger Nachbarschaft

an Martin Schäfer, Lichtenberger Bezirksstadtrat der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche
Ordnung, Umwelt und Verkehr

Die Fragen und Antworten stehen hier als PDF-Datei zum Download bereit.


1. Gibt es Planungen zu den fehlenden Begrenzungen des Uferweges bzw. Ver und Ausbesserungen?

Der Fußweg zwischen 22-Stunden-Anleger und Aussichtspunkt Richtung Boulderhalle ist schon sehr stark ausgetreten. Hier wäre ein frisches Kiesbett auch mal schön. Leider ist der Weg wohl so beschaffen, dass er nach dem wenigen Regen einem See gleicht. Also wird auf den angrenzenden Trockenrasen ausgewichen und der Weg immer breiter und staubiger. Es braucht eine Lösung, dass z. B. Fahrräder nicht einfach so über die Wiese schroten können. Möglich sind kleine Geländer, dann nehmen die Spazierenden die Schutzbedürftigkeit der Wiesen hoffentlich auch wahr.

Ja, dem SGA liegen schon mehrere Hinweise in dieser Richtung vor und es wird geplant, die Wege im Rahmen der derzeit zur Verfügung gestellten Mittel vom sogenannten Bolleufer zu sani eren und gegenwärtigen Nutzungsanforderungen anzupassen. Die Baumaßnahmen sollen noch dieses Jahr beginnen und abgeschlossen werden.

 

2. Wie kann der Nutzungskonflikt zwischen Fußgängern und Radfahrern entschärft werden?

Dem wachsenden Nutzungskonflikt zwischen Fußgängern und Radfahrern auf den Uferwegen und der Promenade könnte man durch ein Radfahrverbot auf den Uferwegen und der Promenade begegnen. Dazu bräuchte es eine eindeutige Beschilderung und Schikanen an allen Zufahrten zu den Uferwegen. Der Uferweg wurde zum Flanieren angelegt, nicht als Radschnellweg. Es ist Radlern zumutbar, die nahegelegene Straße zu nutzen.

Die Uferwege sind durch die intensive Nutzung für Kinderwägen, Rollstühle etc. z. T. schwer passierbar, ermöglichen große Pfützenbildung und sind unansehnlich. Eine stellenweise Instandsetzung wäre wünschenswert.

Auf dieses mögliche Problem wurde bereits im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Planungsphase vom Straßen- und Grünflächenamt hingewiesen. Abhilfe in Form von getrennten Wegen für Fußverkehr und Radverkehr wurde vorgeschlagen, aber aus Kostengründen verworfen. Die derzeitige Verkehrsbeschilderung ist eindeutig und das Paul-und Paula-Ufer sowie die Zillepromenade wurden als Radwegeverbindung im Berliner Radwegenetz geplant. Da sowohl der Uferweg als auch die Promenade sehr breit angelegt sind, halte ich es nicht für sinnvoll, dort ein generelles Radfahrverbot anzustreben, denn bei eigentlich zu erwartender und einzufordernder gegenseitiger Rücksichtnahme würde das Problem normalerweise nicht bestehen.

Dennoch soll im Zuge der unter 1. benannten Baumaßnahmen auch die Beschilderung erneuert und neu justiert werden. Sie soll dann auch anzeigen, dass Radfahren in der geschützten Grünanlage nicht erlaubt ist. Es ist so mit einer Entspannung der derzeitigen Situation zu rechnen. Aber auch hier gilt, dass dies nur Erfolg hat, wenn sich die Menschen an die Beschilderung halten …

 

3. Wie wird das Anlein-Gebot und der Lärmschutz der Nachbarschaft überprüft?

Das Hunde-Anleingebot wird leider weitgehend missachtet. Hunde rennen auf kleine Kinder zu und erschrecken sie, jagen Katzen, hüpfen in die Uferschutzzone, verrichten dort ihr Geschäft. Engmaschigere Kontrollen durch das Ordnungsamt könnten Abhilfe schaffen. Gleiches gilt für Fehlverhalten wie laute Musik, Nutzung des Medaillonplatzes als Fußballfeld, Müllhinterlassenschaften und dem Falschparken in Spielstraßen (wie z.B. Vicki-Baum-Straße).

Ja, die Innenstadt ist nah. Dennoch darf auch dort in den Parks nicht bis in die Puppen gefeiert, gegrölt und gegrillt werden. Möglicherweise hilft schon ein gut sichtbarer Hinweis, dass es gesetzliche Ruhezeiten gibt? Und auf vielen brandenburgischen Seen ist es auch nicht erlaubt, um eine Uhr nachts ein Motorbootrennen zu veranstalten. Ein nächtliches Fahrverbot ist da normal und für den Rummelsburger See auch wünschenswert.

Da der Bereich Paul-und-Paula-Ufer nicht mehr als geschützte Grünanlage gewidmet ist (kein Tulpenschild vorhanden) kann dort nicht rigoros geahndet werden. Hier kann das Ordnungsamt nur prüfen, ob es sich um Bestandshunde handelt. Wenn ja, dürfen diese nach dem Berliner Hundegesetz ohne Leine laufen, wenn nein, können diese geahndet werden. Das gilt auch für die Zillepromenade.

Am Ende der Promenade (Hauptstr/ an der Bucht) Höhe der Kita bis zur Gustav-Holzmann-Str. ist der Uferbereich als geschützte Grünanlage ausgewiesen. Hier finden regelmäßige Kontrollen statt, jedoch können wir personell bedingt eine Dauerpräsenz nicht gewährleisten.

Bei Verstößen gegen das Grünanlagengesetz (Hund ohne Leine, Grillen in Grünanlage, Vermüllung) werden durch den Außendienst des Ordnungsamtes Anzeigen gefertigt.

Sollten das Ordnungsamt illegal angelegte Boote feststellen, fertigen die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter einen Tätigkeitsbericht an die WSP (Wasserschutz Polizei). Diese wird dann nach interner Prüfung alles Weitere in die Wege leiten.

Das Bezirksamt hat die Erfahrung gemacht, dass das Aufstellen von Schildern gegen Ruhestörung wenig bis gar keine Wirkung zeigt. Gegenteilig fallen die Schilder oft innerhalb kürzester Zeit selbst dem Vandalismus zum Opfer (z.B. Graffitis und Sticker). Es gilt hier die allgemein bekannte Ruhezeit von 22 Uhr. Bei Lärm in den Grünanlagen sind die Anwohner angehalten, sich telefonisch beim Ordnungsamt zu melden, außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes an die Polizei. Bei Lärm auf dem Wasser sind die Anwohner generell angehalten, sich an die WSP zu wenden, da diese zuständig ist.

 

4. Was wird dem zunehmenden Müllproblem entlang der Bucht entgegengestellt?

Den überquellenden Mülleimern, v. a. nach Wochenendtagen, könnte man durch mehr Mülleimer oder tägliche Leerung begegnen. Wir empfinden derzeit immer noch das Müllproblem als schlimm. Kann man hier eine höhere Reinigungsfrequenz einrichten oder für ein höheres Müllauffangvolumen sorgen? Die vorhandenen Mülleimer sind immer noch viel zu schnell voll.

Die Müllentsorgung am 22-Stunden-Anleger ist oft nicht ausreichend und das nicht nur am Wochenende. Entweder sollte in kürzeren Abständen geleert werden oder warum werden nicht mehr oder größere Müllbehälter aufgestellt?

Gleiches gilt für den Medaillonplatz.

Das SGA bemüht sich, einen Glascontainer aufstellen zu lassen, damit ein Teil des Mülls sortiert bereits zusätzlich aufgefangen werden kann. Eine tägliche Leerung ist vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen nicht möglich. Hier sind auch alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert und gefragt, ihren eigenen Müll zu Hause zu entsorgen. Dies würde die Situation für alle entspannen und darüber hinaus Mittel freisetzen, die wiederum der Pflege unserer öffentlichen Grünanlagen zugutekommen kann. Auch jede Form von Bürgerinitiativen zur Müllbeseitigung sind sehr willkommen. Für das Bolleufer wird durch das Straßen- und Grünflächenamt derzeit geprüft, ob das Aufstellen von mehr oder größeren Mülleimern möglich ist. Für den nordwestlichen Teil der Rummelsburger Bucht liegt die Zuständigkeit bei der BSR.

 

5. Wie könnte man explizit dem Müllproblem entlang der „Sprayerwand“ begegnen?

Auch die Graffiti-Sprayer an der Georg-Löwenstein-Str. stellen immer wieder ein Problem dar. Die am Fußballfeld spielenden Kinder nehmen die einfach hinterlassenen, fast leeren Spraydosen und spielen damit. Ein paar Hinweisschilder für die Sprayer könnten hier nicht schaden. Oder man schickt das Ordnungsamt direkt auf die Sprayer los, um den Dialog zu fördern… 😉

Auch hier erfolgen durch das Ordnungsamt bereits punktuelle Kontrollen. Wenn Sprayer durch die Außendienstkräfte angetroffen werden, führen diese immer Gespräche mit den Sprayern und bitten diese, ihren Müll mit zu nehmen. Jedoch ist auch hier keine Dauerpräsenz möglich.

Ansonsten siehe Antwort zu 4.

 

6. Besteht die Möglichkeit eine Anzeigetafel zur Wasserqualität zu installieren?

Hier würde ich Sie bitten, sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu wenden und dieses Anliegen näher auszuführen.

 

7. Die neu gesäten Bienenwiesen sind sehr schön, aber müssen dazu überdimensionierte Hinweisschilder aufgestellt werden?

Erst durch die tolle Initiative des NaBu und der tatkräftigen Nachbarschaft wurde Anfang April die Blühwiese eingefriedet: ENDLICH WÄCHST DA JETZT AUCH WAS! Doch was ist, wenn das temporäre Flatterband weg ist?

Das ehrenamtliche Engagement des NABU und der Kiez-Anwohner*innen hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Blühstreifen schneller entfalten konnten und den Insekten als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen.

Da sich nicht jedem Bürger sofort die Funktion einer solchen (teilweise auch unordentlich wirkenden) Fläche erschließt, ist zwischen den Kooperationspartnern des berlinweiten Projekts (der Dt. Wildtierstiftung und SenUVK) sowie den teilnehmenden Bezirken eine einheitliche, optisch ansprechende und auch in der Größe stimmige Beschilderung mit den wesentlichen Informationen vereinbart worden.

Sobald sich der Vegetationsbestand stabilisiert hat und aufgrund des unterschiedlichen, teils intensiveren Pflegeregimes auf den umgebenden Flächen die Abgrenzung zum Blühstreifen deutlich erkennbar ist, wird die optische Markierung mit Flatterband entbehrlich sein. Seitens der Dt. Wildtierstiftung kann während der Übergangsphase auch noch ein grün-weißes mit Projektbezug beschriftetes Flatterband bereitgestellt werden.

Das Straßen- und Grünflächenamt ist bemüht, durch eine Extensivierung der Pflege in Teilbereichen Wiesenflächen zu entwickeln. Dies ist nicht immer in allen Bereichen möglich, weil die Nutzung bei einer extensiven Pflege auch sehr eingeschränkt ist. Daneben ist für die Pflege einer „Wiese“ auch spezielles Schnittwerkzeug notwendig, welches nicht immer zur Verfügung steht. Das Straßen- und Grünflächenamt wird die Fläche einmalig mähen und dann im nächsten Jahr wachsen lassen.

 

8. Kann man die Beschilderung zum Anliegeverbot nicht über den Paddelboot-Verleih hinaus ausweiten?

Bekanntermaßen wurde ein Anlegeverbot auch am Lichtenberger Ufer des Rummelsburger Sees ausgesprochen. Teilweise wurden auch Schilder aufgestellt, damit dies Anliegeverbot durchgesetzt werden kann. Nun liegen entlang des Paul-und-Paula-Uferwegs, gegenüber dem Club RummelsBucht, ca. 30 Boote an, bis zu 5 oder 6 Reihen nebeneinander. Diese Boote haben an der massiven Spundwand festgemacht und liegen dort teilweise schon seit über einem Jahr. Ob manche von den Booten noch über einen eigenen Antrieb verfügen, ist fraglich. Diese Boote sind demnach als „stillgelegt“ zu betrachten. Darüber hinaus gehen von den Bewohnern dieser Boote und deren Hunden vielfach Belästigungen für die Spaziergänger aus.

Das Bezirksamt behauptet, dass Schilder nördlich und westlich vom Paddelverleih Ahoi Ostkreuz anzubringen, nicht sinnvoll wäre, da diese im Zuge der Sanierung dieses Teils des Sees wieder entfernt werden müssten. Dies ist für den oben beschriebenen Teil an die massive Spundwand nicht nachvollziehbar. Auf dem befestigten Teil könnten Pfähle mit Schildern aufgestellt werden, sogar in der Weise, dass den Geltungsbereich des Anliegeverbots bis nach Friedrichshain-Kreuzberg kennzeichnet. In einer Nachricht vom BA Lichtenberg wurde mitgeteilt, dass in diesem Bereich „nachgesteuert“ werden könne. Ich möchte anregen, dass dies in der geschilderten Weise zeitnah geschieht.

Es werden keine zusätzlichen Pfähle aufgestellt, um den Geltungsbereich des Festmachverbots bis nach Friedrichshain-Kreuzberg auszuweiten, jedoch bleibt es bei der Zusage, dass in geeigneter Weise „nachgesteuert“ wird. Dazu wurde der Antrag für eine weiterreichende Beschilderung bereits beim WSA gestellt. Die Antwort steht noch aus. Jedoch ist anzumerken, dass die Kosten der Maßnahme zu Lasten der Straßenbauunterhaltung gehen, da der Bezirk für die Beschilderung auf/für Wasser keinen eigenen Titel hat.